Kurtaxe und Gästekarte
Die Kurtaxe ist eine Abgabe, die Urlaubsorte von ihren Gästen je Tag erheben – meist zwischen 2 und 5 Euro pro Erwachsenem. Dafür gibt es die Gästekarte, oft mit freier Fahrt im Bus, Strandzugang und Rabatten. Hier steht, wer zahlen muss, wer befreit ist und was sie in bekannten Orten 2026 kostet.

Das Wichtigste in Kürze
- Kurtaxe zahlen Gäste, die in einem anerkannten Kur- oder Erholungsort übernachten – in manchen Orten auch Tagesgäste.
- Sie wird meist von der Unterkunft eingezogen und steht separat auf der Rechnung.
- Kinder, Schwerbehinderte und Geschäftsreisende sind je nach Ort befreit oder ermäßigt.
- Städte wie Berlin oder Hamburg verlangen statt Kurtaxe eine Übernachtungsteuer (City-Tax).
Erklärgrafik
So funktioniert die Kurtaxe
Vier Schritte – vom Buchen bis zur freien Busfahrt.
- 1BuchenSie übernachten in einem anerkannten Kur-, Erholungs- oder Badeort.
- 2AnmeldenDie Unterkunft meldet Sie an und rechnet die Kurtaxe mit ab – meist je Person und Tag.
- 3Gästekarte erhaltenBei Anreise, immer öfter als QR-Code aufs Handy – gültig ab dem Anreisetag.
- 4Vorteile nutzenJe nach Ort freie Busfahrt, Strandzugang, günstigere Eintritte, Führungen.
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Wohin fließt Ihre Kurtaxe?
Die Gemeinde bezahlt damit Einrichtungen, die vor allem Gästen dienen.
Was ist die Kurtaxe – und wofür wird sie gezahlt?
Die Kurtaxe – je nach Bundesland und Ort auch Kurabgabe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag genannt – ist eine kommunale Abgabe. Erheben dürfen sie Gemeinden, die als Kurort, Heilbad, Seebad oder Erholungsort anerkannt sind. Grundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Länder; die Höhe legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Satzung fest.
Mit dem Geld bezahlen die Orte Einrichtungen, die vor allem Gästen dienen: Strandreinigung und Badeaufsicht, Kurpark, Promenade und Seebrücke, Wanderwege, Veranstaltungen und die Tourist-Information. Im Gegenzug erhalten Sie die Gästekarte.
Wer muss zahlen?
- Übernachtungsgäste – in Hotel, Ferienwohnung, Pension, auf dem Campingplatz und oft auch im Wohnmobil auf dem Stellplatz.
- Tagesgäste nur dort, wo die Satzung eine Tageskurkarte vorsieht – häufig an Nord- und Ostsee am Strandzugang, etwa in St. Peter-Ording, auf Norderney oder in Timmendorfer Strand.
Wer ist befreit oder zahlt weniger?
- Kinder und Jugendliche – die Altersgrenze ist sehr unterschiedlich: auf Sylt, in St. Peter-Ording, Timmendorfer Strand und Baden-Baden zahlen unter 18-Jährige nichts, auf Norderney sind Kinder bis 13 Jahre frei, in Binz nur bis zum dritten Geburtstag.
- Menschen mit Schwerbehinderung erhalten oft eine Ermäßigung, Begleitpersonen sind häufig frei.
- Geschäftsreisende und Menschen, die im Ort arbeiten, sind in vielen Orten befreit – mit Nachweis.
- Besuch bei Verwandten, die kostenlos beherbergen, ist in manchen Orten ausgenommen.
Meist zählen An- und Abreisetag zusammen als ein Tag. Was genau gilt, steht in der Kurabgabesatzung des Ortes – die Tourist-Information gibt Auskunft.
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Was kostet die Kurtaxe für Ihre Reise?
30 Kur- und Badeorte – Ort, Reisezeit und Personen wählen, der Richtwert erscheint sofort.
Vergleich
Kurtaxe 2026 im Vergleich (Hauptsaison)
Betrag je Erwachsenem und Tag in der Hauptsaison.
Kurtaxe in 30 Urlaubsorten: alle Sätze im Überblick
Beträge je Erwachsenem und Tag laut Satzung bzw. Gemeinde oder Kurverwaltung. „Stand“ nennt das Jahr der Quelle.
| Ort | Region | Hauptsaison | Nebensaison | Kinder | Stand |
|---|---|---|---|---|---|
| Borkum | Nordsee | 4,80 € (ganzjährig) | – | unter 12 Jahren frei, 12–17 Jahre ermäßigt | 2026 |
| Büsum | Nordsee | 4,00 € (1.4.–31.10., 25.12.–7.1.) | 2,80 € | bis einschließlich 15 Jahre frei | 2026 |
| Cuxhaven (Kurzone 1) | Nordsee | 4,00 € (1.4.–31.10., 25.12.–7.1.) | 3,20 € | unter 16 Jahren frei | 2026 |
| Föhr | Nordsee | 3,50 € (1.3.–31.10.) | 1,80 € | unter 18 Jahren frei | 2025 |
| Juist | Nordsee | 4,80 € (1.4.–31.10. u. a.) | 3,00 € | unter 6 Jahren frei, 6–13 Jahre ermäßigt | 2026 |
| Norderney | Nordsee | 4,90 € (15.3.–31.10., 21.12.–5.1.) | 3,10 € | bis 13 Jahre frei, 14–17 Jahre ermäßigt | 2026 |
| St. Peter-Ording | Nordsee | 4,00 € (1.4.–31.10., 25.12.–7.1.) | 3,00 € | unter 18 Jahren frei (mit Eltern) | 2026 |
| Sylt (Gemeinde Sylt) | Nordsee | 4,10 € (1.5.–31.10.) | 2,05 € | unter 18 Jahren frei | 2026 |
| Binz (Rügen) | Ostsee | 3,40 € (ganzjährig) | – | unter 3 Jahren frei | 2026 |
| Boltenhagen | Ostsee | 2,10 € (1.5.–30.9.) | 1,50 € | unter 16 Jahren frei | Satzung 2024 |
| Fehmarn | Ostsee | 2,30 € (15.5.–14.9.) | 1,50 € | unter 18 Jahren frei | 2026 |
| Grömitz (Ort und Lensterstrand) | Ostsee | 4,00 € (1.4.–31.10., 25.12.–3.1.) | 2,50 € | Kinderregel laut Satzung | Satzung ab 2026 |
| Kaiserbäder Usedom | Ostsee | 3,70 € (1.4.–31.10.) | 2,90 € | unter 6 Jahren frei | 2026 |
| Kühlungsborn | Ostsee | 3,00 € (1.5.–30.9.) | 1,60 € | unter 16 Jahren frei | Satzung ab 2023 |
| Scharbeutz | Ostsee | 3,50 € (15.5.–14.9.) | 1,90 € | unter 18 Jahren frei | 2026 |
| Sellin (Rügen) | Ostsee | 3,37 € (1.5.–31.10., 20.12.–6.1.) | 2,54 € | unter 7 Jahren frei, 7–13 Jahre ermäßigt | Satzung ab 2025 |
| Timmendorfer Strand | Ostsee | 3,50 € (1.5.–30.9.) | 2,00 € | unter 18 Jahren frei | Satzung ab 2024 |
| Travemünde | Ostsee | 3,50 € (15.5.–14.9.) | 2,00 € | bis einschließlich 17 Jahre frei | 2026 |
| Zinnowitz (Usedom) | Ostsee | 3,70 € (1.4.–31.10.) | 3,30 € | unter 6 Jahren frei | 2026 |
| Bad Füssing (Kurbezirk I) | Alpen & Süden | 3,40 € (1.4.–31.10.) | 2,60 € | Ermäßigung für Kinder laut Satzung | 2026 |
| Bad Reichenhall | Alpen & Süden | 3,60 € (ganzjährig) | – | unter 18 Jahren frei | 2026 |
| Baden-Baden (Kurzone I) | Alpen & Süden | 4,50 € (ganzjährig) | – | unter 18 Jahren frei | 2026 |
| Berchtesgaden | Alpen & Süden | 3,10 € (ganzjährig) | – | bis 6 Jahre frei, 7–16 Jahre ermäßigt | Satzung ab 2026 |
| Füssen | Alpen & Süden | 3,00 € (ganzjährig) | – | bis 5 Jahre frei, 6–15 Jahre ermäßigt | 2026 |
| Garmisch-Partenkirchen | Alpen & Süden | 3,00 € (ganzjährig) | – | unter 6 Jahren frei, 6–15 Jahre ermäßigt | 2026 |
| Oberstdorf (Kurbezirk I) | Alpen & Süden | 4,70 € (ganzjährig) | – | unter 10 Jahren frei, 10–16 Jahre ermäßigt | 2026 |
| Bad Harzburg | Mittelgebirge | 3,00 € (ganzjährig) | – | unter 18 Jahren frei | 2026 |
| Bad Schandau | Mittelgebirge | 3,00 € (ganzjährig) | – | unter 7 Jahren frei, 7–15 Jahre ermäßigt | 2026 |
| Wernigerode | Mittelgebirge | 3,50 € (ganzjährig) | – | bis 6 Jahre frei, 6–17 Jahre ermäßigt | Satzung ab 2025 |
| Winterberg (Kernstadt) | Mittelgebirge | 3,50 € (ganzjährig (ab 1.7.2026)) | – | unter 16 Jahren frei | 1.7.2026 |
Aus der Praxis
Tipps, die bares Geld sparen
In Oberstdorf zahlen Erwachsene im Kurbezirk II 4,15 € statt 4,70 € im Ortskern – bei einer Woche zu zweit rund 8 € weniger.
In Oberstdorf fahren Gäste mit der Karte kostenlos Bus und Nahverkehrszug bis an den Bodensee – das spart oft mehr, als die Kurtaxe kostet.
In Timmendorfer Strand müssen Tagesgäste ohne Tageskurkarte am Strand 7,00 € nachlösen – statt 3,50 € beim Kauf vor Ort.
Auf Sylt sind Kinder bis 17 frei, in Binz nur bis zum dritten Geburtstag. Für Familien lohnt der Blick in die Satzung.
Viele Orte schicken die Karte als QR-Code aufs Handy – in Garmisch-Partenkirchen gilt die Busfahrt damit schon ab dem Anreisetag.
Buchungsportale zeigen die Kurtaxe oft erst im Kleingedruckten. Vorher fragen, ob sie enthalten ist.
Zum Abhaken
Checkliste: Kurtaxe und Gästekarte
Zum Abhaken am Bildschirm oder zum Ausdrucken – mit allen Punkten von der Buchung bis zur Abreise.
Vor der Buchung
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Vor Ort
Was bringt die Gästekarte?
Mit der Kurtaxe erhalten Sie die Gästekarte (auch Kurkarte, z. B. NorderneyCard, UsedomCard, Allgäu-Walser-Pass). Was sie enthält, ist von Ort zu Ort verschieden – häufig sind es diese Leistungen:
In Oberstdorf freie Fahrt mit Bus und Nahverkehrszügen bis an den Bodensee, in Garmisch-Partenkirchen die Ortsbusse, in den Kaiserbädern der Bus zwischen den Seebädern.
Zugang zum bewachten Strand, oft ermäßigter Eintritt in Freizeitbad, Therme oder Museum.
Kurkonzerte, Führungen, Vorträge und Kinderprogramm sind oft frei oder günstiger.
Ermäßigungen bei Museen, Schiffsfahrten, Bergbahnen, Fahrradverleih und Partnerbetrieben.
Beratung, Wanderkarten und Programme der Tourist-Information – sie finanziert sich zum Teil aus der Kurtaxe.
Immer mehr Orte geben die Gästekarte als QR-Code aufs Handy, gültig ab dem Anreisetag.
City-Tax, Bettensteuer, Tourismustaxe: das ist etwas anderes
Großstädte ohne Kurortstatus erheben statt der Kurtaxe eine Übernachtungsteuer. Sie ist eine Steuer, keine Gegenleistung – eine Gästekarte gibt es dafür nicht.
- Berlin: 7,5 % des Übernachtungspreises ohne Frühstück und Nebenleistungen, seit 1. April 2024 auch bei Dienstreisen.
- Hamburg (Kultur- und Tourismustaxe): fester Betrag je Person und Nacht nach Zimmerpreis – bis 10 € frei, bis 25 € 0,60 €, bis 50 € 1,20 €, bis 100 € 2,40 €, bis 150 € 3,60 €, bis 200 € 4,80 €, darüber 1,20 € je weitere angefangene 50 €.
Nicht zu verwechseln ist beides mit dem Fremdenverkehrsbeitrag (Tourismusabgabe): Den zahlen nicht Gäste, sondern Betriebe im Ort, die vom Tourismus profitieren.
Häufige Fragen
- Was ist die Kurtaxe?
Eine Abgabe, die anerkannte Kur-, Erholungs- und Badeorte von Gästen je Aufenthaltstag erheben. Damit finanzieren sie Strand, Kurpark, Wege, Veranstaltungen und Tourist-Information. Sie erhalten dafür die Gästekarte.
- Wie hoch ist die Kurtaxe?
Meist zwischen 2 und 5 Euro je Erwachsenem und Tag, in der Hauptsaison mehr als in der Nebensaison. 2026 zum Beispiel: Sylt 4,10 €, Norderney 4,90 €, St. Peter-Ording 4,00 €, Binz 3,40 €, Oberstdorf 4,70 €.
- Müssen Kinder Kurtaxe zahlen?
Das regelt jeder Ort selbst. Auf Sylt, in St. Peter-Ording, Timmendorfer Strand und Baden-Baden sind unter 18-Jährige frei, auf Norderney Kinder bis 13 Jahre, in Binz nur Kinder unter 3 Jahren.
- Muss ich als Tagesgast Kurtaxe zahlen?
Nur wo die Satzung eine Tageskurkarte vorsieht – häufig an Nord- und Ostsee am Strandzugang, etwa in St. Peter-Ording, auf Norderney und in Timmendorfer Strand.
- Was ist der Unterschied zwischen Kurtaxe und City-Tax?
Die Kurtaxe ist eine Abgabe mit Gegenleistung (Gästekarte) in Kur- und Erholungsorten. Die City-Tax oder Übernachtungsteuer in Städten wie Berlin ist eine Steuer ohne Gegenleistung, in Berlin 7,5 % des Übernachtungspreises.
- Was bringt die Gästekarte?
Je nach Ort freie Fahrt mit Bus und Bahn, Strandzugang, günstigere Eintritte, Führungen und Veranstaltungen. In Oberstdorf etwa fahren Gäste kostenlos mit Bus und Nahverkehrszügen bis an den Bodensee.
- Ist die Kurtaxe bei Geschäftsreisen fällig?
In vielen Orten nicht – zum Beispiel in Baden-Baden sind beruflich Reisende mit Nachweis befreit. Bei der Berliner City-Tax gilt das seit April 2024 nicht mehr.
Auf einen Blick
- je Erwachsenem und Tag
- 2–5 €
- Orte im Rechner
- 30
- in vielen Seebädern Kinder frei
- bis 18
- Nachlöse in Timmendorfer Strand
- 7,00 €
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