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Barrierefreier Urlaub: Planung, Unterkünfte und Unterstützung

Barrierefrei heißt: Menschen mit Behinderung können Gebäude, Verkehrsmittel und Informationen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe finden, erreichen und nutzen. Für einen gelungenen Urlaub mit Handicap kommt es auf geprüfte Informationen und gute Planung an.

Barrierefreier Bohlenweg an einem See, eine Person im Rollstuhl mit Begleitung

Das Wichtigste in Kürze

  • Barrierefreiheit betrifft nicht nur Rollstuhlnutzende, sondern auch Menschen mit Seh-, Hör- oder kognitiven Einschränkungen sowie Familien mit Kinderwagen.
  • „Barrierefrei“ ist kein geschützter Begriff im Hotel – verlassen Sie sich auf geprüfte Angaben und konkrete Maße.
  • Das Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ dokumentiert Türbreiten, Stufen, Aufzüge und Ausstattung.
  • Die Tourist-Information kennt barrierefreie Unterkünfte, Führungen und Verleihstellen.

Erklärgrafik

So planen Sie eine barrierefreie Reise

Von der eigenen Bedarfsklärung bis zur konkreten Nachfrage bei der Unterkunft.

  1. 1Bedarf klärenWelche Hilfen werden gebraucht: Rollstuhlzugang, Seh- oder Hörbehinderung, kognitive Einschränkung?
  2. 2Geprüfte Angaben nutzenMit „Reisen für Alle“ gekennzeichnete Unterkünfte und Ausflugsziele suchen – dort stehen konkrete Maße statt Werbeversprechen.
  3. 3Mobilitätsservice anmeldenBei der Deutschen Bahn spätestens bis 20:00 Uhr des Vortages anmelden, bei internationalen Reisen mindestens 24 Stunden vorher.
  4. 4Unterkunft konkret nachfragenNach Türbreite, Betthöhe, Bewegungsfläche im Bad und aktuellen Fotos fragen.
  5. 5Vor Ort informierenDie Tourist-Information kennt barrierefreie Wege, Restaurants und Leihgeräte am Urlaubsort.

Was bedeutet barrierefrei?

Nach § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes sind Anlagen und Einrichtungen barrierefrei, „wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“. Das gilt für Gebäude, Verkehrsmittel, technische Geräte und Informationen – auch Websites. Hilfsmittel wie ein Rollstuhl sind dabei ausdrücklich erlaubt.

Schon eine einzelne Stufe oder ein enges Bad kann eine unüberwindbare Hürde sein. Barrierefreiheit hilft deshalb vielen: Rollstuhlnutzenden, älteren Menschen, Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, mit kognitiven Einschränkungen und Familien mit Kinderwagen.

Was macht ein barrierefreies Hotel aus?

Eine barrierefreie Unterkunft ist stufenlos erreichbar und so ausgestattet, dass Gäste mit Einschränkung sie selbstständig nutzen können. Achten Sie auf:

Zugang

Stufenloser Eingang oder Rampe, Aufzug, ausreichend breite Türen.

Zimmer

Bewegungsfläche neben dem Bett, unterfahrbarer Tisch, erreichbare Schalter.

Bad

Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Duschsitz, unterfahrbares Waschbecken.

Sehen und Hören

Kontraste, taktile Leitsysteme, Lichtsignale statt nur akustischer Alarme.

Geprüfte Informationen: „Reisen für Alle“

„Reisen für Alle“ ist ein bundesweites Kennzeichnungssystem für barrierefreie Angebote im Tourismus – von Unterkünften über Museen bis zu Ausflugszielen. Geprüft wird für fünf Gruppen: Menschen mit Geh- und Rollstuhlbehinderung, mit Hörbehinderung und Gehörlosigkeit, mit Sehbehinderung und Blindheit, mit kognitiven Beeinträchtigungen sowie Familien mit Kinderwagen. Erfasst werden konkrete Angaben wie Türbreiten, Stufen, Rampen und Aufzüge.

Angebote erhalten entweder die Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft“ oder „Information zur Barrierefreiheit“ – so können Sie selbst einschätzen, ob ein Angebot zu Ihren Bedürfnissen passt.

Ausflugsziele und Aktivitäten

Aus der Praxis

Tipps für den barrierefreien Urlaub

Gut zu wissen
„Reisen für Alle“ als Orientierung

Das bundesweite Kennzeichnungssystem prüft Angebote für fünf Gruppen und vergibt „Barrierefreiheit geprüft“ oder „Information zur Barrierefreiheit“ – so lässt sich ein Angebot vorab einschätzen.

Achtung
Mobilitätsservice rechtzeitig anmelden

Die Mobilitätsservice-Zentrale der Bahn braucht die Anmeldung spätestens bis 20:00 Uhr des Vortages, bei internationalen Reisen mindestens 24 Stunden vorher.

Achtung
„Barrierefrei“ ist kein geschützter Begriff

Verlassen Sie sich nicht auf die Werbeaussage allein – fragen Sie nach konkreten Maßen oder nach einer geprüften Kennzeichnung wie „Reisen für Alle“.

Profi-Tipp
Fotos vor der Buchung verlangen

Aktuelle Fotos von Zimmer, Bad und Eingang zeigen oft mehr als eine Beschreibung – viele Unterkünfte stellen sie auf Anfrage bereit.

Gut zu wissen
Begleitpersonen oft vergünstigt

Bei Veranstaltungen und Museen sind Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung häufig frei oder ermäßigt – das vorab beim Anbieter erfragen.

Spar-Tipp
Rabatte mit der Gästekarte

Viele Orte ermäßigen mit der Gästekarte auch Hilfsmittel wie Strandrollstühle oder Eintritte für Begleitpersonen – bei der Tourist-Information nachfragen.

Zum Abhaken

Checkliste für den barrierefreien Urlaub

Zum Abhaken am Bildschirm oder zum Ausdrucken – von der Unterkunftssuche bis zum Aufenthalt vor Ort.

Tourist-Information
Checkliste für den barrierefreien Urlaubwww.tourist-information.info/barrierefreiheit/
0 von 14 erledigt

Unterkunft

Anreise

Pflege und Hilfsmittel

Vor Ort

Checkliste von www.tourist-information.info – Stand 27.10.2026. Angaben ohne Gewähr, Regeln vor Ort prüfen.

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Häufige Fragen

Auf einen Blick

gesetzliche Definition von Barrierefreiheit
§ 4 BGG
Personengruppen bei „Reisen für Alle“
5
Kennzeichnungsstufen
2
Anmeldeschluss Mobilitätsservice am Vortag
20:00 Uhr

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